Voraussetzung für die Förderung einer Fort- und Weiterbildung durch das Palliativnetz Tecklenburger Land e.V. (Stand 28.03.2026)
Die Förderung von Fort- und Weiterbildungen im palliativen Kontext ist immer eine freiwillige Maßnahme des Palliativnetzes. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen, die nicht begründet werden müssen. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Bewerbenden sollten im Tecklenburger Land wohnen und/oder ihre berufliche palliative Tätigkeit / Ehrenamt hier ausüben. Wir erwarten eine (kostenlose) Mitgliedschaft im Palliativnetz, um auch über die Fortbildung hinaus im Kontakt zu bleiben.
Die Bewerbenden sollten zunächst versuchen, beim Arbeitgeber eine Übernahme der Kosten zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, oder der AG nicht die kompletten Kosten abdecken, können die Bewerbenden einen Antrag beim Palliativnetz TL stellen. Der AG sollte formlos bescheinigen, die Kosten nicht (komplett) übernehmen zu können. Diese Bescheinigung muss dem Förderantrag beiliegen.
Die Bewerbenden erstellen ein Bewerbungsschreiben mit beruflichem (ehrenamtlichem) Werdegang und nennen ihre Perspektive mit der erfolgreichen Fort- oder Weiterbildung. Eine Information zur geplanten Fortbildung sollte dem Antrag beigefügt werden.
Anschließend findet auf Einladung des Palliativnetztes ein Bewerbungsgespräch mit Mitgliedern des Vorstandes statt. Danach wird kurzfristig über die Fördermaßnahme entschieden.
Aktuelle Fördersummen sind:
- Die Teilnehmergebühren werden bis zu einer Summe von 1000,-€ komplett übernommen, bei Kosten darüber hinaus gilt ggf. eine Einzelfallentscheidung
- Fahrtkosten werden übernommen, max. in der Höhe eines aktuellen Deutschlandtickets. Bei Fortbildungen mit mehreren Modulen können auch mehrfache Deutschlandtickets erstattet werden (max.4 x). Bei Fahrten unter 20 km pro Strecke erfolgt keine Erstattung. PKW-Fahrten werden ggf. mit 0,38 € / km erstattet.
- Unterbringungskosten werden ggf. übernommen mit max. 50,-€ pro Übernachtung pro Person
Mehrere Teilnehmer: innen einer Fortbildung sollten sich kostenbewusst verhalten, z.B. durch Nutzung einer Fahrgemeinschaft, gemeinsame Ferienwohnung, usw…
Es sollten ortsnahe Fortbildungen bevorzugt werden, um die Nebenkosten zu reduzieren und ortsnahe Anbieter zu unterstützen.
Wenn die Förderung einer Fortbildung vom Palliativnetz TL e.V. schriftlich zugesagt wurde, verpflichtet sich der Bewerber nach der Fortbildung eine Teilnehmerbescheinigung und Belege über die Kosten einzureichen.
Die Geförderten versichern schriftlich, sich die übernommenen Kosten nicht mehrfach erstatten zu lassen oder sie zusätzlich noch steuerlich geltend zu machen.
Nach erfolgreicher Fortbildung erfolgt zeitnah die Erstattung der zugesagten Kosten.
In Einzelfällen ist eine Übernahme der Teilnehmergebühren schon zur Anmeldung möglich.
Wird eine Fortbildung abgebrochen bzw. nicht erfolgreich beendet, erfolgt keine Erstattung der Kosten. Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet der Vorstand.
Der Schriftverkehr in dieser Sache erfolgt per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!